Gartenberatung: Das geht gar nicht! Diese Hausmittel haben im Garten nichts verloren

Einleitung

Juni 2019 Viele Hobbygärtner greifen bei der Unkrautbekämpfung zu Hausmitteln wie Salz und Essig. Doch was viele nicht wissen: Diese Mittel sind rechtlich problematisch und können dem Garten langfristig schaden. Erfahren Sie, warum der Einsatz von Hausmitteln im Garten streng reguliert ist und welche Alternativen es gibt.

Salz sollte nicht zum Einsatz kommen.

Im Zuge der aktuellen Diskussion um Herbizide, allen voran sei hier der Wirkstoff Glyphosat genannt, greifen Hobbygärtner bei der Unkrautbekämpfung auf befestigten Flächen gerne zu sogenannten Hausmitteln wie Salz oder Essig(essenz). Das ist jedoch als rechtswidrig einzustufen, denn nach § 3 Pflanzenschutzgesetz darf Pflanzenschutz nur nach „guter fachlicher Praxis“ durchgeführt werden. Zwar sind Salz und Essig keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel. Nutzt man sie aber als solche, in diesem Fall um Pflanzen abzutöten, ist das der Ausbringung eines Pflanzenschutzmittels gleichzustellen und unterliegt somit dem Pflanzenschutzgesetz. Zudem darf man Pflanzenschutzmittel nach § 12 Pflanzenschutzgesetz nur auf Freiflächen anwenden, die landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzt werden – auf befestigte Flächen, wie Garageneinfahrt oder gepflasterte Wege zum Haus, trifft dies mit Sicherheit nicht zu.

Gefahren für den Garten und die Umwelt nach oben

Selbst auf Gartenflächen streuen Sie besser kein Salz auf unerwünschte Pflanzen: Regen wäscht es in die Erde, wirkt nicht wie beabsichtigt. Der Boden versalzt und der pH-Wert nimmt stark ab. Durch Versalzung und Übersäuerung verkümmern die Kulturpflanzen bzw. gehen gar ein. Das betrifft auch viele nützliche Bodenlebewesen, die über kurz oder lang geschädigt werden können.

Der Griff zum Haushaltsessig für die Unkrautbekämpfung ist gleichfalls unzulässig. Die Europäische Union erteilt dem Grundstoff Essig in einer sogenannten Durchführungsverordnung keine Genehmigung für diesen Einsatzzweck. Hintergrund sind hier gesundheitliche Gefahren, welche durch die Dämpfe für den Anwender entstehen können.

Tabak-Brühe: Gefährlich für Insekten und Anwender nach oben

Tabakbrühe sollte nicht zum Einsatz kommen.

Zur Insektenabwehr kursieren ebenfalls Empfehlungen für allerlei alte und effektive Hausmittel, zum Beispiel Tabak-Brühe. Dafür wird Tabak mit Wasser aufgekocht und abgeseiht. Die abgekühlte Brühe sprüht man auf befallene Blätter und junge Triebe. Das darin enthaltene Nikotin ist ein sehr starkes Nervengift und tötet Blattläuse sowie andere Schadinsekten zuverlässig ab. Im Garten zieht das jedoch auch Bienen, Nützlinge und andere Insekten in Mitleidenschaft. Obendrein sollte die Gefährdung für den Anwender nicht unterschätzt werden. Es hat schließlich seine Gründe, warum der Gebrauch von gekauften, genauso wie von selbst hergestellten nikotinhaltigen Präparaten als Insektizide schon seit den 70er-Jahren im Hausgarten verboten ist.

Hausmittel im Garten: Ein rechtlicher Graubereich nach oben

Die Verwendung von Hausmitteln zur Unkrautbekämpfung stellt Hobbygärtner oft vor rechtliche Herausforderungen. Ein weiteres Beispiel ist Rapsöl, das in der EU als Pflanzenschutzmittel zugelassen ist. Aufgrund dieser Zulassung darf es nicht mehr selbst angemischt als Insektizid verwendet werden.

Fazit: Legale Alternativen nutzen nach oben

Statt auf riskante Hausmittel zurückzugreifen, sollten Sie auf legale, umweltfreundliche Alternativen setzen. Mechanisches Jäten, der Einsatz von Unkrautvlies oder die Nutzung biologischer Unkrautvernichter bieten sichere und wirksame Lösungen.

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