Gartenberatung: Nachbarschaftsstreit im Garten: Heckenhöhe und Sichtschutzzaun rechtlich klären
Einleitung
Januar 2018 Bei der Gestaltung des Gartens können leicht Nachbarschaftsstreitigkeiten entstehen, insbesondere wenn es um die Höhe von Hecken oder den Bau von Sichtschutzzäunen geht. Erfahren Sie, welche rechtlichen Vorgaben gelten und wie Schiedsverfahren und Gütestellen dabei helfen können, Konflikte zu lösen.
Bei der Gestaltung des eigenen Grundstücks gehen die Vorlieben der einzelnen Menschen oft weit auseinander. Fühlt sich z. B. ein Nachbar durch eine Hecke oder einen Zaun gestört, kommt es häufig zum Zwist. Erscheint dann ein direktes Gespräch nicht mehr möglich, sind Schiedsämter und Mediatoren gefragt. Einige Landesverbände des Verbands Wohneigentum haben Gütestellen, um Streitigkeiten zwischen Mitgliedern zu klären. Einigen sich die Beteiligten dort in einem Schiedsverfahren, wird ein für beide Seiten rechtlich bindender Schiedsspruch unterschrieben. Gelingt das nicht, erhält der Antragsteller eine Erfolglosigkeitsbescheinigung. Erst dann ist der Weg zum Gericht möglich.
Knackpunkt Heckenhöhe nach oben
Die maximal erlaubte Höhe einer Hecke richtet sich in den meisten Bundesländern nach dem Abstand der Anpflanzung zur Grenze. Dabei wird der Abstand zur Grenze stets von der Mitte der Anpflanzung berechnet.
Praxisbeispiel: In einem Schiedsverfahren bei der Gütestelle des Landesverbands Hessen ging es um eine 2,5 m hohe Hecke, die nur 40 cm von der Grenze entfernt stand. Nach § 39 des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes darf eine Hecke bei diesem Grenzabstand nur 1,2 m hoch werden.
Der Nachbar des Heckenbesitzers fühlte sich von der Höhe der Pflanzen und dem damit verbundenen Schattenwurf stark beeinträchtigt. Er forderte schon länger einen Rückschnitt – ohne Erfolg. Letztendlich gab es einen Termin bei der Gütestelle. In der Schiedsverhandlung wurde schnell klar, dass ein Rückschnitt auf die erlaubten 1,2 m für beide Parteien nicht in Frage kam. Schließlich einigte man sich auf eine Höhe von 1,8 m – ein Maß, das im Hessischen Nachbarrecht gar nicht vorgesehen ist, durch die Unterschrift der Beteiligten aber bindend wirkt.
Leider gelingt so eine gütliche Einigung nicht immer und die Streitigkeiten landen vor Gericht. Muss die Hecke dann abstandsgerecht gekürzt werden, kann das Ergebnis Bild 1 unbefriedigend sein – auch für den Nachbarn, der den Rückschnitt gefordert hat.
Zankapfel Sichtschutzzaun nach oben
Sichtschutzzäune gelten juristisch als Einfriedung und hier greift die jeweilige Landesbauordnung.
Praxisbeispiel: Laut Hessischer Bauordnung sind Sichtschutzzäune (bis zu einer bestimmten Höhe) auf der Grenze erlaubt. Allerdings muss das Hessische Nachbarrecht beachtet werden. Dies fordert eine Zustimmung des Nachbarn – auch dann, wenn der Sichtschutzzaun direkt vor der Grenze auf dem eigenen Grundstück steht. In unserem Beispiel kam eine Nachbarin aus dem Urlaub zurück und blickte plötzlich auf einen hohen Sichtschutzzaun hinter ihrem eigenen Maschendrahtzaun Bild 2. Nach erfolgloser Bitte um ein Versetzen des Sichtschutzzaunes kam es zu einer Schiedsverhandlung. Auch hier half ein vermittelndes Gespräch: Die beiden Nachbarn einigten sich darauf, den – schon etwas ramponierten – Maschendrahtzaun durch den in der Höhe reduzierten Sichtschutzzaun zu ersetzen. Der Nachbar, der den Sichtschutzzaun errichtet hatte, übernahm die Kosten.
Reden ist manchmal Gold nach oben
Die Beispiele zeigen deutlich: Ein Gespräch ist immer der beste Weg, um Streit am Gartenzaun zu schlichten. Schließlich möchten sich Nachbarn ja auch in Zukunft noch in die Augen blicken können. Sollte eine Lösung im direkten Gespräch nicht möglich sein, können die Schiedsämter vor Ort oder die Gütestellen in einigen Landesverbänden zwischen den Parteien vermitteln. Sprechen Sie uns an!
Mehr Infos zum Nachbarschaftsrecht unter
www.verband-wohneigentum.de