Bauen: Fertighäuser:
Mehr Wohnraum aus der Hausfabrik

Einleitung

November 2020 Haben Sie zu wenig Platz? Wünschen Sie sich eine kleine zusätzliche Wohnung als Einliegerwohnung? Oder möchten Sie ein Haus für die erwachsenen Kinder auf Ihrem Grundstück schaffen? Wie so ein Mehr an Wohnraum aussehen kann, zeigen unsere Beispiele, bei denen mit vorgefertigten Elementen Wohnträume verwirklicht wurden. Dazu geben wir Anregungen und Tipps für gelungene Erweiterungen.

Leichte Holzkonstruktionen eigenen sich aus statischen Gründen gut für An- und Aufbauten.

Bevor Sie sich über die Formen und Möglichkeiten der Raumerweiterung informieren, sollte erst einmal überlegt werden, was für Sie und Ihre Bedürfnisse Sinn macht und was nicht. Und: Was ist überhaupt erlaubt?

Die Bauvorschriften nach oben

Vor jeder Idee muss die baurechtliche Grundlage geprüft werden, daher führt der erste Weg immer zur örtlichen Baubehörde. Baurechtlich gilt ein Anbau als Neubau, ist also genehmigungspflichtig. Im Bebauungsplan steht, ob Sie überhaupt anbauen, aufstocken oder noch ein Gebäude auf Ihrem Grundstück errichten dürfen. Außerdem regelt der Bebauungsplan unter anderem die zulässige Anzahl der Geschosse, die maximale Geschoss- und Grundfläche, die Traufhöhe und die Dachneigung. In Gebieten, die vor 1960 entstanden sind, existiert oft kein Bebauungsplan. Hier gibt die umgebende Bebauung den Maßstab vor. Wenn das geplante Gebäude dem Baugebiet widerspricht, können Nachbarn sich unzumutbar belästigt fühlen. Darüber entscheidet aber nicht der individuelle Geschmack, sondern ebenfalls der Bebauungsplan. Beispielsweise darf kein Gewerbebetrieb in ein Wohngebiet gebaut werden. In diesem Fall würde die Baugenehmigung aber ohnehin nicht erteilt.

Was wünschen Sie? nach oben

Optik und Grundriss eines Fertighauses werden auf die Wünsche des Kunden individuell zugeschnitten.

Müssen Außenwände oder das Dach verändert werden, kommen für die Baufamilie in der Regel hohe Summen zusammen. Eine genaue Aufstellung Ihres aktuellen sowie des zukünftigen Platzbedarfs bildet die Grundlage für den Plan. Haben Sie eine ungefähre Vorstellung vom Anbau oder der Aufstockung, kann ein Architekt mit der konkreten Planung weiterhelfen. Oder vielleicht wäre ein Fertighausanbieter mit eigenen Architekten eine Alternative, den Traum von mehr Wohnraum zu realisieren?

Stichwort Nachbar nach oben

Der Abstand bei einem frei stehenden Haus muss auch mit Anbauten 3 m zum nächsten Gebäude betragen, auch das regeln die Bauordnungen der Länder. Alles, was diesen Wert unterschreitet, bedarf also der Genehmigung. Gerät der Abstand zum Nachbarn zu klein, muss dieser vorher zustimmen. Der Nachbar hat nämlich ein Mitspracherecht bei der Bauausführung und er muss − neben dem Bauamt − auch den Anbau oder die Aufstockung genehmigen. Viele Nachbarstreitigkeiten haben ihren Ursprung beim Errichten von Anbauten und anderen Grundstücksbebauungen: Den Nachbarn also frühzeitig einbeziehen! Selbst wenn es die Rechtslage nicht immer erfordert.

Wie dürfen Sie bauen? nach oben

Die Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer regeln die Bebauung von Grundstücken. Besonders wichtig: die Abstände zwischen Gebäuden. In einem normalen Wohngebiet müssen zwischen 2,5 und 3,0 m eingehalten werden. Auch bei der äußeren Gestaltung hat die Behörde ein Wörtchen mitzureden. Ausschlaggebend für einen positiven Bescheid ist, dass sich die Neuplanung maßvoll in die bestehende Bebauung der Umgebung einfügt.

Im Bebauungsplan steht etwa, dass die Dachform und die Anzahl der Geschosse den Häusern der Nachbargrundstücke entsprechen muss. Im Bebauungsplan ebenfalls festgelegt: die Baugrenzen zu den Nachbargrundstücken sowie die Baulinie, also der vorgeschriebene Abstand zur Straße. Das bedeutet genau: Vielleicht dürfen Sie Ihr Haus nicht verbreitern, aber erhöhen − oder umgekehrt. Die Bebauungspläne kann man auf dem Bauamt bzw. auf der Gemeindeverwaltung einsehen. Vereinzelt sind die Pläne sogar im Internet zugänglich.

Darüber hinaus kann es örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung geben, für bestimmte Baustoffe, für die Dachneigung, für die Farben von Fassade und Dacheindeckung.

Wer stellt den Bauantrag? nach oben

Den Bauantrag stellt der Bauherr gemeinsam mit einem so genannten „Bauvorlageberechtigten“. Das kann ein Architekt sein, ein Bauingenieur oder Handwerksmeister. Wichtig ist außerdem, den Antrag für die Baugenehmigung rechtzeitig zu stellen: Die Bearbeitungszeit beim Bauamt kann zwischen zwei bis drei Monaten dauern. Und: Spätestens nach drei Jahren sollte man mit dem Bau beginnen, sonst verliert die Genehmigung ihre Gültigkeit, eine beantragte Verlängerung ist möglich.

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