Gartengeräte: Vom Winde verweht
Einleitung
Oktober 2020 Unsere Bäume, Hecken und Sträucher sind in dieser Saison wieder ein gutes Stück gewachsen. Das ist erfreulich, hat aber auch einen Haken: Der Laubbestand wird größer und damit auch die Zahl der Blätter, die nun den Rasen bedecken. Wer sich auch im kommenden Jahr über einen gesunden, grünen Rasen freuen will, muss jetzt zur Tat schreiten. Denn dort, wo Blätter liegen bleiben, wächst im Frühjahr das Gras nur dürftig und vermoost. Bei kleinen Gärten ist die Arbeit schnell erledigt: Rechen raus, Laub zusammennehmen und ab auf den Kompost. Bei geringen Laubmengen kann sogar der Rasenmäher helfen. Bei mittelgroßen und großen Gärten und viel Laub kann man sich die Arbeit mit einem Laubbläser oder -sauger erleichtern.
Während Laubsauger das Laub vom Boden aufsaugen und es in einem angehängten Beutel einsammeln, erzeugen Laubbläser einen starken Luftstrom und blasen das Laub gezielt eingesetzt in Richtung des Komposts. Dort werden die Blätter zersetzt, und der Mulch kann für die Beete verwendet werden.
Darauf müssen sie achten nach oben
Akku-Laubbläser sind sowohl hinsichtlich des Schadstoffausstoßes als auch von der Lärmentwicklung her Benzingeräten überlegen. Dennoch können sie gefährlich für Tiere und Kleinstlebewesen werden. Arbeiten Sie deshalb immer behutsam und achten Sie auf Vögel, Igel, Hasen und andere. Lassen Sie die Blätter unter Büschen und Hecken am besten liegen – die Igel freuen sich darüber.
Wichtig ist aber auch die belebte Bodenzone, die von der Oberfläche bis ungefähr eineinhalb Meter unter die Erdoberfläche reicht. Hier leben Insekten wie Käfer und Würmer, die mit dem harten Luftstrahl durch die Gegend gewirbelt werden. Für den Tierschutz ist es deshalb wichtig, dass Sie mit dem Laubbläser zielgerichtet umgehen können. Das geht am besten, wenn der Luftstrom in verschiedene Stufen eingestellt werden kann und sich die Lärmentwicklung in Grenzen hält. Um Nachbarn vor Lärm und die Tierwelt zu schützen, ist der Einsatz von Laubbläsern nur zu bestimmten Zeiten erlaubt, die örtlich unterschiedlich sind und von den Kommunen geregelt werden. Zusätzlich gibt die sogenannte Bundesimmisionsschutzverordnung vor, dass nur an Arbeitstagen montags bis samstags von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr der Laubbläser ausgepackt werden darf. An Sonn- und Feiertagen muss er hingegen im Schuppen bleiben.