Bauen: Erster Schritt: Baubehörde

Was man letztendlich darf oder nicht regeln die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer und die Bebauungspläne der Gemeinden. Dort stehen Vorschriften zu erforderlichen  Abstandsflächen, zu Raum-Mindesthöhen, aber auch zum Brandschutz und zur Beschaffenheit der einzelnen Bauteile. Als erstes kann man sich beim zuständigen Bauordnungs- oder Stadtplanungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde den örtlichen Bebauungsplan anschauen. In den sogenannten "BPlänen" steht, ob Sie überhaupt anbauen dürfen und wie groß die Erweiterung sein darf. Außerdem regelt der B-Plan die zulässige Anzahl der Geschosse, die maximale Geschoss und Grundfläche, die Traufhöhe und die Dachneigung.

Die zulässige Anzahl der Vollgeschosse wird in römischen Ziffern dargestellt: "I" bedeutet ein Vollgeschoss ist erlaubt, "II" steht für ein Erd- und Obergeschoss. Ist die Zahl eingekreist, muss man zwingend so bauen. In örtlichen Gestaltungssatzungen kann zudem verbindlich festgelegt sein, wie groß Gauben, Erker oder Fenster sein dürfen.

Beim Bauamt können Sie auch klären, wofür Sie eine Baugenehmigung brauchen. Architekten erstellen alle Planungsunterlagen für einen Anbau unter Beachtung der zahlreichen Vorschriften wie Grenzabstände, zulässige Höhen, Nachbarschutz und andere Regelungen. Und: Nicht nur die bauliche Konstruktion muss man bei einer Hauserweiterung bedenken − verändert man ein Gebäude, müssen auch die aktuellsten Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) beachtet werden. Das Bauamt prüft nur Pläne, die von einem sogenannten "Bauvorlageberechtigtem" eingereicht worden sind. Das kann ein Architekt sein oder ein vorlageberechtigter Bauingenieur. Ausschlaggebend für einen positiven Bescheid ist, dass sich die Neuplanung maßvoll in die bestehende Bebauung der Umgebung einfügt. Außerdem ist es wichtig den Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung rechtzeitig zu stellen: In der Regel sollte man mit einer Bearbeitungszeit von etwa zwei bis drei Monaten durch das zuständige Bauamt rechnen. Man hat immer dann Anspruch auf eine Baugenehmigung, wenn das geplante Bauvorhaben keine "bauplanungs- oder bauordnungsrechtlichen" Bedenken auslöst. Eine Genehmigung muss man innerhalb von drei Jahren in Anspruch nehmen, weil sie sonst ihre Gültigkeit verliert. Spätestens nach drei Jahren sollte man mit dem Bau beginnen. Oder Sie beantragen eine Verlängerung.

Stichwort Nachbar: Der Abstand bei einem frei stehenden Haus muss auch mit Anbauten drei Meter zum nächsten Gebäude betragen, so ist es in den Bauordnungen der Länder geregelt. Alles, was diesen Wert unterschreitet, bedarf also der Genehmigung. Gerät der Abstand zum Nachbarn zu klein, muss dieser vorher zustimmen. Der Nachbar hat nämlich ein Mitspracherecht bei der Bauausführung und er muss − neben dem Bauamt − auch den Anbau oder das neue Gebäude genehmigen. Viele Nachbarstreitigkeiten haben ihren Ursprung beim Errichten von Anbauten und anderen Grundstücksbebauungen: Den Nachbarn also frühzeitig einbeziehen! Selbst wenn es die Rechtslage nicht immer erfordert.

Träumen erlaubt: Welcher Anbau? nach oben

Oft fehlt die zündende Idee: Wie könnte der Anbau aussehen? Wie passt ein zusätzlicher Raum zum bestehenden Grundriss? Und: Wie viel kostet die Hauserweiterung? Inspirationen finden Sie auf unserer Internetseite im Beitrag "". Aber auch hier kann ein Architekt weiterhelfen: Er ist nicht nur für die bautechnisch einwandfreie Ausführung verantwortlich, sondern ordnet Ihre Wünsche und wandelt sie in einen Entwurf um. Oder er verringert den Umbauaufwand erheblich, indem er Vorhandenes geschickt integriert und nutzt, mit Ideen, auf die ein Baulaie gar nicht kommt.

Manchmal reichen kleine Veränderungen oder neue Raumaufteilungen, um völlig unerwartet neue Wege zu öffnen. Für die Form eines Anbau gibt es viele Möglichkeiten: Der eine möchte den vorhandenen Baustil in einem Anbau einfach fortführen, andere Bauherren oder Architekten setzen heute auf einen stilistischen Bruch zwischen Alt- und Neubauteil. Wie man den neuen Anbau konstruiert, hängt auch von den Gegebenheiten den Altbaus ab. Wir haben hier drei verschiedene Beispiele für Sie zusammengestellt.

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