Einrichten & Wohnen: Sicher ist sicher: Rauchmelder
Einleitung
Dezember 2022 Mittlerweile gilt in allen deutschen Bundesländern die Pflicht zur Installation von Rauchmeldern im Eigenheim wie auch in Mietobjekten. Zwar gibt es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede in dieser Pflicht – aber in wesentlichen Punkten, wie auch der Verpflichtung zur regelmäßigen Wartung der Melder, gibt es Übereinstimmung.
Rauchmelder müssen grundsätzlich in allen Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, die als Fluchtwege gelten, installiert sein. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. Empfohlen ist darüber hinaus, auch Wohnräume und Kellerräume auszurüsten, wobei in einigen Bundesländern Wohnräume verpflichtend ausgerüstet sein müssen. Wie genau die Vorschriften sind, erfährt man in den jeweiligen Landesbauordnungen oder auf der Website www.rauchmelder-lebensretter.de
Welche Geräte eignen sich wofür? nach oben
Rauchmelder – korrekt: Rauchwarnmelder (RWM) – reagieren auf Partikel in der Luft, so auch Rauch, lösen lautstarken Alarm aus und warnen oder wecken so Personen im Gebäude, um ihnen damit rechtzeitig die Flucht zu ermöglichen.
Fotoelektrische bzw. optische RWM haben in ihrem Inneren eine Kammer mit einer regelmäßig aufleuchtenden Infrarotdiode sowie einem lichtempfindlichen Sensor. Kommen Rauchpartikel in die Kammer, wird dadurch Licht auf den Sensor reflektiert und der Alarm wird ausgelöst.
Optische Melder reagieren allerdings auch auf Stäube, Wasserdampf oder auch Küchendunst, eignen sich also kaum für Küche, Bad oder eine staubige Garage. Hier bieten sich thermische Brandmelder an, die auf eine schnelle Veränderung der Temperatur oder das Überschreiten einer Maximaltemperatur (meist 60 ºC) reagieren. Beim Kauf und der Montage dieser thermischen Geräte empfiehlt es sich, fachliche Hilfe einzuholen. Alternativ dazu gibt es auch Kombigeräte – optisch und thermisch – wobei sich der optische Melder kurzzeitig, etwa beim Anbraten in der Küche, ausschalten lässt.
Hörgeschädigte oder gehörlose Menschen nehmen Alarmtöne nicht oder nur eingeschränkt wahr. Markenhersteller wie beispielsweise Ei-Electronics bieten zusätzliche Stroboskopleuchten bzw. Vibrationskissen an, die mit den Rauchwarnmeldern verbunden werden.
Tipp: Hörgeschädigte sollten sich vor der Anschaffung mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen: Treffen die Voraussetzungen zu, müssen diese sich an den Kosten der RWM und Zusatzwarneinrichtung beteiligen.
Neben den „normalen“ Stand-Alone-Geräten gibt es auch per Kabel oder Funk vernetzbare Geräte. Erstere arbeiten autark für sich alleine und empfehlen sich für kleinere Hauseinheiten oder Mietwohnungen bis etwa 100 m2.
Vernetzte Geräte machen Sinn, wenn zwei oder mehr Etagen gesichert werden sollen: Der auslösende Melder löst die mit ihm per Funk oder Kabel verbundenen Melder ebenfalls aus und warnt im ganzen Haus. Das ist wichtig, denn von der Alarmauslösung an bleiben in der Regel zwei bis maximal drei Minuten, um sich aus dem Haus bzw. der Wohnung zu retten.
Wie Sie die Geräte installieren nach oben
Rauchmelder sind für Raumhöhen von etwa sechs Metern und Raumgrößen bis 60 m2 ausgelegt. Bei größeren Räumen müssen mehrere Geräte installiert werden. Befestigt werden sie grundsätzlich an der Zimmerdecke in Raummitte. Abstand von Wänden, Deckenleuchten oder hohen Möbelstücken: mindestens 50 cm. Warmer Brandrauch steigt zur Decke auf – bei einer Wandmontage ist ein rechtzeitiges Erkennen von Brandrauch nicht gewährleistet. Auch im Dachbereich achten Sie auf eine möglichst waagerechte Montage – an einem Dachbalken zum Beispiel. Sollte das nicht machbar sein, montieren Sie den Rauchmelder etwa 50 cm unterhalb des höchsten Punktes.
Die Melder werden auf einer Montageplatte, die mit zwei Schrauben an der Decke befestigt wird, eingesetzt und mit einer Drehbewegung eingerastet. Damit ist das Gerät betriebsbereit. Für funkvernetzte Melder beachten Sie die Montageanleitung, damit beispielsweise die Antennen optimal zu den anderen Meldern ausgerichtet sind. Einfacher geht die Montage mit Magnetplatten, die an die Decke sowie an die Montageplatte geklebt werden. Prüfen Sie aber, ob der Untergrund eben und tragfähig ist!
Regelmäig prüfen nach oben
Mit der Rauchmelderpflicht verbunden ist die Pflicht, die Geräte regelmäßig auf Funktion zu prüfen und dies auch zu dokumentieren. Mindestens einmal im Jahr muss dies geschehen. Praktisch, wenn die Melder dazu große Knöpfe haben. Dann lässt sich ein Probealarm einfach mit einem Besenstiehl auslösen. Rauchwarnmelder müssen nach zehn Jahren ausgewechselt werden. Haben sie eine fest verbaute 10-Jahres-Batterie, ist der Wechsel sowieso zwangsläufig. Geräte mit austauschbarer 9-Volt-Blockbatterie, die meist etwa 1 Jahr halten, sind ebenfalls nach 10 Jahren zu erneuern.
Kohlenmonoxid-Melder nach oben
CO-Melder zeigen an, wenn tödliches Kohlenmonoxid auftritt. CO ist ein unsichtbares, geruch- und geschmackloses und extrem giftiges Gas. Es kann bei schlecht oder falsch eingestellten Verbrennungseinrichtungen für die Verbrennung fossiler Brennstoffe oder verstopften Abzügen entstehen. Genauso, wie bei Autos oder Rasenmähern, die in geschlossenen Räumen laufen. CO-Melder werden für Räume empfohlen, in denen sich eine Verbrennungseinrichtung befindet. Aber auch für die am häufigsten benutzten Räume sowie Schlafzimmer.